Schule Bubikon

Von A-Z

[ A B D E F H I J K L M P R S U V W Z Ü ]


An unserer Schule wurde von 2010 bis 2021 mit viel Herzblut und Überzeugung altersdurchmischt unterrichtet. Das Modell hat viele Vorteile, leider aber auch gewichtige Nachteile, insbesondere für die 5./6. Klassen. Und so haben wir uns im Januar 2021 für folgendes Schulmodell ab dem Schuljahr 2021/22 entschieden:

Im Zyklus 1 (Kindergarten und 1./2. Klasse) werden die Kinder in 2-Jahrgangs-AdL-Klassen unterrichtet. Was im Kindergarten üblich ist, wird bei uns in der 1./2. Klasse fortgesetzt.
Die Kinder werden beim Schuleintritt in eine Halbklasse eingeteilt und bleiben dann vier Jahre, bis am Ende der 2. Klasse, zusammen.

Die Schüler:innen der 2. Klassen werden – wenn es die Schülerzahlen zulassen – in zwei 3. Klassen eingeteilt. Dadurch erhalten wir die Möglichkeit, die Klassen betreffend Leistung und Sozialverhalten möglichst ausgeglichen zu bilden. Diese Klassen bleiben in der Regel bis zur 6. Klasse unverändert. Im Zyklus 2 werden demnach je zwei 3., 4., 5. und 6. Klassen geführt.

Die Klassen im Zyklus 2 werden im Zweijahresturnus geführt. Das bedeutet, dass die Klassen in der 3. und 4. Klasse von einer Klassenlehrperson geführt werden und in der 5. und 6. Klasse von einer anderen.

Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.


Zweimal jährlich finden zwei Besuchsmorgen statt. Auf diese Weise bekommen Sie einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchsmorgen werden zusammen mit den Feriendaten jährlich veröffentlicht. Bitte nehmen Sie vorschulpflichtige Kinder nicht an Besuchsmorgen mit. Sie sind auch ausserhalb der Besuchsmorgen herzlich willkommen, Einblick in den Unterricht zu nehmen. Da Schulbesuch nicht immer in allen Lektionen erwünscht ist, ist dafür die vorherige Absprache mit der Klassenlehrperson nötig.

Im alten Gemeindehaus ist unsere Schul- und Gemeindebibliothek untergebracht. Es gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag: 9.00 - 11.00 Uhr / 15.00 - 17.30 Uhr
Dienstag: 15.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 18.30 - 20.00 Uhr
Freitag: 18.30 - 20.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 11.30 Uhr

Während den Schulferien gelten spezielle Öffnungszeiten, welche Sie auf der Homepage der Bibliothek finden.

Bibliothek Bubikon

Durch die Blockzeiten sind alle Kinder jeweils am Morgen von 8.05 bis 11.45 Uhr in der Schule.
Die Auffangzeit im Kindergarten dauert von 08.05 bis 08.25 Uhr.


Kinder, welche als Zweitsprache noch Deutsch lernen, haben Anspruch auf Förderunterricht. Die Anzahl der Lektionen wird bei jedem Kind individuell nach Sprachstand festgelegt und jährlich an einem Standortgespräch (siehe auch „Sonderpädagogisches Angebot“) überprüft. Im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) werden in Kleingruppen fehlende Grundlagen im Wortschatz und in sprachlicher Form erarbeitet. Der Lernstoff aus der Regelklasse wird integriert. DaZ-Unterricht findet während des Regelunterrichts statt.

Zusätzlich zu den Jokertagen können Schüler/innen bei besonderen Anlässen vom Unterricht dispensiert werden. Gesuche richten Sie bitte an die Klassenlehrperson. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung.

Dispensationen: Regelung übrige Dispensationen


Sich mit Erziehungsfragen beschäftigen, seinen Erziehungsstil hinterfragen, den Austausch mit andern pflegen und Unterstützung bei Fachleuten holen, fördert die Entwicklung aller Familienmitglieder. Elternbildung bietet mit ihren Kursen und Vorträgen, mit Gruppen- und Projektarbeit für Eltern und Erziehende die Möglichkeit zur vielfältigen Auseinandersetzung und ist deshalb ein unentbehrliches Element der Erziehung und ein wirksames Mittel zur Prävention.
Das aktuelle Kursprogramm sowie weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle Elternbildung
Siewerdtstrasse 105
Postfach
8090 Zürich
Telefon 043 259 79 30

Eine sinnvolle Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und Eltern voraus. Elternabende und Einzelgespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Lehrpersonen wählen die ihnen geeignet erscheinende Form der Zusammenarbeit mit den Eltern; sie berücksichtigen nach Möglichkeit deren Bedürfnisse.

Im Kindergarten, in der 1. und der 6. Klasse sind Elterngespräche als Zeugnis- resp. Übertrittsgespräche verpflichtend.

Selbstverständlich haben Sie auch unter dem Jahr das Recht, ein Elterngespräch mit der Lehrperson zu wünschen.

Braucht ein Kind besondere Fördermassnahmen, findet ein «Schulisches Standortgespräch» statt.

Die Schulspur, unser Newsletter, erscheint jeweils nach den Ferien, also fünf Mal jährlich. Sie können die letzten Exemplare jeweils auf der Homepage einsehen.

Die Elternmitwirkung ist im Volksschulgesetz verankert.
Die Elternmitwirkung ermöglicht und vertieft die gegenseitigen Kontakte zwischen Lehrpersonen, Eltern, Kindern und Behörden. Durch die Mitarbeit der Eltern entstehen Projekte, welche die Schulqualität, eine gute Gesprächskultur und eine optimale Lernmotivation fördern. Eltern setzen sich zusammen mit Lehrpersonen für das Wohl der Kinder ein. Aus jeder Klasse werden jährlich am ersten Elternabend zwei Elterndelegierte gewählt.
Der Elternrat, aus der Versammlung aller gewählten Elterndelegierten gewählt, trifft sich jährlich etwa sechsmal zu Sitzungen und ermöglicht und vertieft die gegenseitigen Kontakte zwischen Kindern, Eltern, Lehrer und Behörden.
Als besonderes Angebot organisiert eine Projektgruppe aus der Elternmitwirkung die „Freizeitwerkstatt“: An ca. 10 Mittwochnachmittagen während des Schuljahres werden attraktive Angebote für Schüler/innen ausgeschrieben. Ca. 3 Wochen vor der Veranstaltung ist der Flyer mit genaueren Informationen auf der Homepage aufgeschaltet. Nähere Informationen auf der Homepage der Elternmitwirkung:
www.schule-bubikon.ch / Elternmitwirkung

Wir freuen uns über aktiv mitwirkende Mütter und Väter!

Exkursionen sind ein Teil des Unterrichts. Sie dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes, sind unentgeltlich und von der Klassenlehrperson begleitet.


Während den Frühlingsferien wird unter grossem Einsatz von engagierten Erwachsenen, Anbietern und Sponsoren jeweils ein abwechslungsreiches Programm angeboten. Das Angebot variiert von Jahr zu Jahr. Der Flyer wird frühzeitig vor den Frühlingsferien in den Klassen abgegeben.

Ferienverlängerungen werden grundsätzlich keine gewährt. Für eine Ferienverlängerung müssen Jokertage eingesetzt werden oder ein Dispensationsgesuch eingereicht werden.
> Siehe auch Dispensationen oder Jokertage

Jokertage

Wenn Sie die Kleider Ihrer Kinder markieren, können wir die Besitzer/innen der gefundenen Kleidungsstücke herausfinden. Fundgegenstände werden jeweils bis zu den Besuchsmorgen aufbewahrt und ausgestellt. Nicht abgeholte Kleider und Gegenstände werden anschliessend an Kleidersammlungen und Institutionen weiter gegeben. Gefundene Wertgegenstände, Schlüssel usw. werden im Lehrerzimmer aufbewahrt. Ihr Kind soll sich bei einem Verlust an die Klassenlehrperson wenden.


Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Hausaufgaben - document, 185167)  Hausaufgaben  (185.17 kB)

Diese regelt das Zusammenleben an unserer Schule. Speziell wichtig sind die „Golden Five“. Bei schwereren Verstössen kann ein Kind zu einer Zusatzarbeit an einem Mittwochnachmittag aufgeboten werden.


Nach Möglichkeit besuchen alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule Bubikon die Regelklassen. Die Klassenlehrperson und die Schüler/innen, insbesondere solche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, werden in den Klassen durch Schulische Heilpädagogen/-innen unterstützt und profitieren von der Anwesenheit einer zweiten Fachperson (Teamteaching, integrativer Unterricht).


1. Grundsätzliches

Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage (Jokertage) pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Im vorliegenden Reglement werden Sperrfristen, Abläufe etc. beschrieben.
Jeder bezogene Jokertag oder -halbtag gilt als ganzer Tag. Nicht benutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen.

2. Eingabefrist / Informationspflicht der Eltern

Die Eltern informieren die Klassenlehrperson/Kindergärtnerin nach Möglichkeit mindestens 2 Tage schriftlich im Voraus. Es braucht kein Gesuch und keine Begründung. Das Formular zum Bezug von Jokertagen muss zu Kontrollzwecken bei der Lehrperson eingereicht werden. Das Formular ist unter www.schule-bubikon.ch > Onlineschalter > Formulare abrufbar.
Für die Information sämtlicher betroffenen Lehrpersonen, Therapeuten, Musik-lehrer/innen und Betreuerinnen des Familienergänzenden Angebots (FeBa) sind die Eltern verantwortlich.

3. Kontrolle

Die Lehrperson kontrolliert den Stand der bezogenen Jokertage der entsprechenden Schülerin/des entsprechenden Schülers bevor diese das von den Eltern ausgefüllte Jokertageformular visiert - mit dem Vermerk "OK genehmigt" oder „abgelehnt“ unter Angabe des Grundes (z.B. Sperrtag etc.). Eine Kopie geht an die Eltern, das Original geht zur Aufbewahrung an die Schulleitung.

4. Sperrtage

An folgenden Tagen dürfen keine Jokertage bezogen werden:
• Erster Schultag im Kindergarten
• Letzter Schultag in der 3. Sek.

In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung.

5. Aufarbeiten des Unterrichtsstoffs

Die Eltern sind dafür besorgt, dass der verpasste Unterrichtsstoff in Absprache mit der Lehrperson vor- oder nachgearbeitet wird. Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, dem Kind im Voraus Arbeiten oder Aufträge mitzugeben.

Das Formular zum Bezug von Jokertagen finden Sie hier

Das Jokertage-Reglement finden Sie hier


Das kjz (früher: Jugend- und Familienberatung) gehört zum Amt für Jugend- und Berufsberatung.

Das kjz Rüti besteht aus drei Abteilungen:

  • Mütter- und Väterberatung
  • Erziehungsberatung
  • Soziale Arbeit und Mandate

Zur Angebotsübersicht: www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/ueber_uns/bezirke_hinwil_meilen_pfaeffikon_uster/kjz_rueti.html

kjz Rüti
Joweid Zentrum 1
Postfach 454
8630 Rüti

Telefon 043 259 76 00
Fax 043 259 76 33
www.ajb.zh.ch

Die Schule Bubikon arbeitet seit vielen Jahren mit Klassenassistenzen. Diese entlasten die Lehrpersonen im Unterricht oder übernehmen administrative Arbeiten. Dadurch profitieren die Lehrpersonen und insbesondere die Lernenden, welche besser ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend geschult werden können.

Klassenassistenzen ersetzen keine Lehrperson, sondern arbeiten auf Anweisung derselben innerhalb der definierten Aufgabenbeschreibung.

Klassenlager/Minilager haben schulische Inhalte. In der Lagergemeinschaft werden aber auch soziale Themen wie Erziehung zur Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein thematisiert. Die Eltern bezahlen für die Verpflegung im Klassenlager eine vom Kanton festgelegte Tagespauschale (aktuell Fr. 17.–). Klassen- und Minilager sind grundsätzlich für alle Kinder obligatorisch. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen einem Lager/Minilager fernbleiben müssen. In solchen Fällen wenden sich die Eltern an die Klassenlehrperson.

Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Wir achten auf eine gute Durchmischung. Begründete Gesuche für Klassenzuteilung prüfen wir wohlwollend.

Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei psychischen, psychosomatischen, erzieherischen und familiären Problemen. Behandlungsformen: Einzelpsychotherapie, Familientherapie, Elternberatung, Gruppentherapie.

Finanzierung: Krankenkasse

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Ambulatorien und Spezialangebote
Ambulatorium Wetzikon

http://www.pukzh.ch/unsere-angebote/kinder-und-jugendpsychiatrie/angebote/ambulantes-angebot/ambulatorien/ambulatorium-wetzikon/

Schulleitung: Telefon 055 253 34 32


Kinder mit verzögertem Spracherwerb (Sprachverständnis, Wortschatz, Satzbildung, Redefluss oder Stimmbildung) oder Auffälligkeiten in der Aussprache (Artikulation) können von einer Logopädin abgeklärt, diagnostiziert und therapiert werden. Die Logopädin hilft dem Kind, seine Schwierigkeiten abzubauen und seine Kommunikationsfähigkeit zu verbessern, damit es in seinen sozialen Kontakten und beim Lernen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Anmeldung für eine logopädische Abklärung kann auf Grund eines Standortgespräches, oder auf Grund von Beobachtungen der Logopädin oder der Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern erfolgen.

Ludothek Wolfhausen:
Wie in einer Bibliothek können in einer Ludothek Spiele und Spielsachen ausgeliehen werden. Mit einer Jahresgebühr von CHF 25.- pro Familie oder einem Abo Plus von CHF 90.- inkl. 4 Ausleihe-Artikeln sind sie dabei.

Die Ludothek Wolfhausen ist am Dienstag und Donnerstag von 15.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Während den Schulferien bleibt die Ludothek geschlossen.

Telefonnummer der Ludothek nur während den Öffnungszeiten: 079 811 28 21

E-Mail: ludothek.buwo@gmail.com

Sie befindet sich am Sunnenbergweg 4 im Pavillon neben dem Jugi Wolfhausen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Herzlich willkommen in der...

Sollte Ihr Kind von Läusen befallen sein, melden Sie dies bitte unverzüglich der Klassenlehrperson sowie den Betreuerinnen des FeBa. Treten in der Klasse Ihres Kindes Läuse auf, werden alle Kinder durch Fachfrauen der SPITEX Bubikon auf Läuse überprüft. Alle Eltern erhalten ein Merkblatt. Sollte Ihr Kind ebenfalls befallen sein, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, damit Sie die notwendigen Massnahmen einleiten können. Die Nachkontrolle findet in den Schulklassen ebenfalls durch die SPITEX statt.

www.kopflaus.ch

Läuse: Merkblatt für Eltern zum Vorgehen bei Lausbefall innerhalb einer Schulklasse


Die Kinder der 1. Klasse kommen in den Genuss von 2 Lektionen pro Woche. Dieses Fach wird von der Schule Bubikon-Wolfhausen freiwillig angeboten. Eltern, welche sich entschliessen, ihr Kind von der MGA abzumelden, müs- sen für eine Betreuung ihres Kindes besorgt sein.

Musikunterricht in Bubikon und Wolfhausen

Die Musikschule Zürcher Oberland MZO bietet vielfältigen Musikunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Die Angebote bauen stufenweise aufeinander auf.

Musikalischer Einstieg: Singen und Musizieren ist für die Entwicklung eines Kindes von grundlegender Bedeutung. Für die Jüngsten ist der musikalische Einstieg im «Eltern-Kind-Singen» (ab 1 ½ Jahren) und im Kurs «Musik und Bewegung» (ab 3 ½ Jahren) möglich. Musik mit allen Sinnen entdecken und erleben die Kinder im «Musig-Chindergarte» während dem 1. und 2. Kindergartenjahr. Kindern ab der 1. Klasse, die sich noch nicht für ein Instrument entscheiden möchten, bzw. auf der Suche nach ihrem Lieblingsinstrument sind, kann der Kurs «Finde dein Instrument!» als Entscheidungshilfe dienen.

In die Volksschule integrierte Angebote: Die «Musikalische Grundausbildung / MGA» ist in Bubikon und Wolfhausen in den Stundenplan der 1. und 2. Klasse integriert. Sie führt die Kinder auf vielfältige Weise in die Grundlagen der Musik ein.
In der Mittelstufe bietet das Klassenmusizieren die Möglichkeit zum aktiven und kollektiven Erleben der Musik, was den Zusammenhalt und die sozialen Strukturen der teilnehmenden Klassen fördert.

Instrumental- und Gesangsunterricht: Im Einzel- oder Gruppenunterricht wird der Instrumental- und Gesangsunterricht angeboten und idealerweise durch die Teilnahme in einer Zusammenspiel-Formation ergänzt. Die stilistische Vielfalt reicht von Klassik über Volksmusik bis Pop/Rock/Jazz und ermöglicht auch Kindern im Vorschulalter das Erlernen eines Instruments. Das Einstiegsalter kann variieren und lässt sich am besten individuell mit der Musiklehrperson klären. So ist auch ein Früh-Instrumentalunterricht möglich, wie beispielsweise mit der Suzuki-Methode auf der Violine ab ca. 3 Jahren.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr werden im Semesterbetrieb unterrichtet; Erwachsene können zwischen dem Semesterbetrieb und dem flexiblen Abo-System (Eintritt jederzeit möglich) wählen.
Der Unterricht findet in den Schulhäusern in Bubikon und Wolfhausen statt. Das Schulgeld richtet sich nach dem Schultarif der MZO.

Zusammenspiel: Das gemeinsame Musizieren motiviert die Schüler/innen und bildet eine wichtige Ergänzung zum Instrumental- und Gesangsunterricht. Kinder- und Jugendchöre, diverse Ensembles, Bands und Orchester bieten sich zum Zusammenspiel an.

Anmeldung, Abmeldung, Umteilung auf www.mzol.ch
Jeweils für das folgende Schulsemester gelten die Fristen wie folgt:
Anmeldung: bis 31. Mai bzw. 30. November
Abmeldung und Umteilung: bis 15. Mai bzw. 15. November


Kontakt für Beratung: Ortsschulleitung Bubikon, Dora Heinrich, T 079 128 63 77, bubikon@mzol.ch

Weitere Informationen unter www.mzol.ch

www.mzol.ch


Evang. - ref Parramt: 055 243 12 25
Röm. Kath Pfarramt: 055 251 20 30

Ein zentrales Thema wird von einer oder mehreren Klassen oder der ganzen Schule bearbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden tangiert sein. Über Projektwochen werden Sie frühzeitig informiert. An der Primarschule findet alle drei Jahre eine Projektwoche statt.

Die Psychomotoriktherapie ist eine pädagogisch-therapeutische Fördermassnahme. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in der Bewegung, in der Wahrnehmung, im Sozialverhalten und/oder in der emotionalen Entwicklung. Unter Psychomotorik verstehen wir den engen Zusammenhang zwischen Bewegen, Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Handeln und deren Bedeutung für die Entwicklung des Kindes.
Die Arbeit in der Psychomotoriktherapie orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen des Kindes, an seinen Stärken und an seinen psychomotorischen Schwierigkeiten. Zentral in der Arbeit ist die Beziehung zum Kind. Durch gezielten Einsatz von Materialien, kreativen Medien und vielfältigen Bewegungsangeboten werden in der Therapie die kindlichen Bewegungsbedürfnisse angesprochen.

Die Anmeldung für eine psychomotorische Abklärung kann auf Grund eines Standortgespräches oder auf Grund von Beobachtungen der Psychomotoriktherapeutin oder der Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern erfolgen. Die Räumlichkeiten der Psychomotorik befinden sich im Schulhaus Mittlistberg, im Untergeschoss (Eingang vis-à-vis Turnhalle Bergli).


Das Fach „Religion und Kultur“ ist für alle Schüler/innen obligatorisch. Der Unterricht beruht auf christlicher Grundlage, bezieht aber andere Religionen mit ein.

Kinder, welche vor allem wegen einer Entwicklungsverzögerung dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, können eine Klasse wiederholen. Damit sollen schwerwiegende Mängel und Lücken im Schulstoff sowie eine eventuelle Entwicklungsverzögerung aufgeholt wer-den können.
Ein solcher Entscheid wird zusammen mit den Eltern und betroffenen Lehrpersonen an einem Standortgespräch gefällt und der Schulleitung vorgelegt. Diese entscheidet abschliessend über die Repetition.

Diese Rituale finden im Jahreslauf statt:
• Erster Schultag: Begrüssung der Schüler/innen, Schuljahresstart
• September: Sporttag (ohne Kindergarten)
• Mai: Frühlingsritual
• letzter Schultag: wir verabschieden die 6.-Klässler/innen

Seit Ende 2011 ersetzt der Runde Tisch Bubikon die Kommission Jugend, Familie und Prävention. Die neue Organisation setzt sich aus Fachleuten der folgenden Richtungen zusammen:

Behörden
Sozialvorsteher (Vorsitz)
Polizeivorsteher
Mitglied Schulpflege

Institutionen
Jugenddienst Kantonspolizei
Jugendarbeit der Kirche

Schule
Schulsozialarbeit
Schulleitung Sek
Gesamtleiter Friedheim
Verwaltung
Sozialsekretariat
Jugendarbeit (MOJUGA)
Hauswarte
Die Hauptaufgaben des Runden Tisches Bubikon liegen in der Vernetzung (Informations- und Meinungsaustausch, ganzheitliche Betrachtung), der Prävention (Erkennen von Handlungsfeldern, Tendenzen beobachten, Probleme ansprechen, Kontakte zur Bevölkerung) sowie im koordinierten Vorgehen bei erkannten Problemen (definieren und umsetzen bzw. delegieren von Massnahmen).

Der Runde Tisch Bubikon tagt regelmässig etwa alle zwei Monate. Bei Bedarf kann er auch kurzfristig einberufen werden.

Dank der umfassenderen Vernetzung aller wichtigen Akteure werden Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt, was eine rechtzeitige Intervention und gezielte Prävention ermöglicht. Die kurzen Entscheidungswege ermöglichen eine schnellere Reaktion auf Vorfälle. Ganz allgemein fördert das Kennen der Ansprechpersonen der mit den gleichen Themen befassten Stellen ein schnelles, koordiniertes und unkompliziertes Handeln.

Für Projekte, z. B. zur kommunalen Prävention, können bei Bedarf zusätzlich Projektgruppen einberufen werden.

Kontakt Haben Sie Fragen oder Feststellungen gemacht, die Sie gerne dem Runden Tisch Bubikon melden möchten? Sie erreichen uns wie folgt:

055 253 33 44
runder-tisch@bubikon.ch

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Runder_Tisch_Konzept.pdf - document, 239304)  Konzept Runder Tisch  (239.30 kB)


In allen Schulhäusern gilt: Die Kinder tragen während der Unterrichtstunden Hausschuhe. In den Turnhallen dürfen nur saubere Turnschuhe mit nicht markierenden Sohlen getragen werden (keine schwarzen oder roten Sohlen).

Die Schulanlage ist auch ausserhalb des Schulbetriebes ein von den Kindern geschätzter und geeigneter Spiel- und Aufenthaltsort. Wir freuen uns, wenn sie auch während der unterrichtsfreien Zeit belebt ist, bitten Sie jedoch mitzuhelfen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Die Spielplätze dürfen ausserhalb der Schulzeit und während den Schulferien an folgenden Zeiten benützt werden:

Montag bis Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 22.00 Uhr

Sonntag: 14.00 Uhr – 20.00 Uhr


  • Auf den Schulanlagen gilt ein generelles Hundeverbot.
  • An folgenden kirchlichen Feiertagen sind die Spielplätze gesperrt: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstage
  • Das Musikhören ist auf den öffentlichen Plätzen zu unterlassen.
  • Das Betreten des Rasens mit Stollenschuhen (Alu-Stollen, zwischen 4 und 16 mm) ist nicht gestattet.
  • Auf den öffentlichen Anlagen gilt ein generelles Fahrverbot.
  • Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
  • Den Anweisungen der Hauswarte oder anderer Aufsichtspersonen ist strikte Folge zu leisten.

>> Merkblatt Ruhezeiten auf den öffentlichen Anlagen in Bubikon und Wolfhausen

Bei Schüler/-innen mit Bedarf nach besonderen Fördermassnahmen wird
ein Schulisches Standortgespräch durchgeführt.
Standortgespräche werden durch die Klassenlehrperson, durch beteiligte
Fachpersonen (Logopädin, Psychomotoriktherapeutin usw.) oder durch
die Eltern initiiert.
Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» beschreibt das strukturierte
Vorgehen hin zur individuellen Förderplanung.
Besteht Uneinigkeit über weitere Schritte, kann die Schulleitung oder der
Schulpsychologische Beratungsdienst, SPBD (siehe dort), für eine Beratung
oder Abklärung zugezogen werden.
Es wird ein Kurzprotokoll erstellt, welches am Ende jeden Gespräches an
alle Teilnehmenden abgegeben wird. Die getroffenen Massnahmen werden
mindestens 1 Mal jährlich überprüft.

Schulleitung der Primarschule Bubikon
Urs Tschamper
Schulhaus Mittlistberg
Tel. 055 253 34 32
sl.primar.bubikon@schule-bubikon.ch

Der Schulpsychologische Beratungsdienst ist eine kinder- und jugendpsychologische Einrichtung im Bezirk Hinwil im Dienste aller an der Schule Beteiligten (Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern, Schulpflege).
Ausgehend von den Bedürfnissen und Schwierigkeiten der Kinder werden Eltern, Lehrpersonen und die Schulpflege das weitere Vorgehen der Schullaufbahn beraten. Ziel dieser Institution ist die Beratung bei Schulproblemen und das Finden geeigneter Stütz- und Fördermassnahmen oder Schulungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder.
Die Zielgruppen des SPBD sind Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten und persönlichen Problemen, Lehrpersonen, die Beratung in Bezug auf einzelne Kinder suchen, Eltern, die eine Beratung wegen Erziehungsproblemen oder Schulproblemen ihrer Kinder wünschen, Schulbehörden bei Fragen zur Schulung einzelner Schüler/innnen.
Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes erfolgt schriftlich über die Lehrperson (Formular). Eine Anmeldung kann nur mit Einwilligung der Eltern geschehen. Ausserdem muss die Anmeldung durch die Schulleitung bewilligt werden.
Eltern, Lehrpersonen und Schüler/innen können sich direkt für Beratungen anmelden.

Schulpsychologischer Beratungsdienst im Bezirk Hinwil:

Sennweidstrasse 1
8608 Bubikon
Telefon 055 253 60 30
Fax 055 253 60 31

Schulreisen sind Ausflüge einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Unterricht und sind unentgeltlich.

Die Zielgruppen der Schulsozialarbeit sind Schüler/innen mit schulischen und/oder persönlichen Problemen, Lehrpersonen, die in Bezug auf einzelne Kinder oder ganze Klassen Beratung suchen, aber auch Eltern/Erziehungsberechtigte, die sich zu Erziehungsthemen oder dem Umgang mit der Lebenswelt Schule beraten lassen möchten. Die Schule als Institution wird von der Schulsozialarbeit präventiv begleitet, um eine gute Schulhauskultur zu fördern und zu erhalten.

Kontakt Schulsozialarbeit Primarschule Bubikon:

Die Eltern sind verantwortlich für die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Selbstverständlich ist auch uns die Schulwegsicherheit ein wichtiges Thema. Bitte wenden Sie sich für Anliegen diesbezüglich an die Schulleitung. Wir bitten Sie, die Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule zu bringen. Durch haltende, manövrierende oder parkierte Autos werden Kinder abgelenkt und verlieren die Übersicht. Danke, wenn Sie nicht auf Trottoirs vor Schuleingängen warten, sondern die nahe gelegenen Parkplätze benützen.

Versicherungen

Zweimal pro Jahr führt unsere Schulzahnpflege-Instruktorin das Zähneputzen in den Klassen durch.

Gemäss kantonaler Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege findet für jede Schülerin/jeden Schüler jährlich ein Zahnuntersuch durch eine Zahnärztin/einen Zahnarzt statt. Die Eltern erhalten für Ihr/e Kind/er jeweils im September durch die Schulverwaltung das entsprechende Aufgebot. Der Untersuch ist obligatorisch und muss bis zum 31. März durchgeführt sein.

Bei Fragen gibt die Schulverwaltung gerne Auskunft.

Die Schülerinnen und Schüler werden auf der Kindergartenstufe, in der 5. Klasse der Primarstufe und auf der 2. Sekundarstufe schulärztlich untersucht.

Bei Eintritt in den Kindergarten ist dafür Ihre Privatärztin/Ihr Privatarzt zuständig und die Kosten werden durch Ihre Krankenversicherung übernommen. Auf der Primar- und und auf der Sekundarstufe wird empfohlen, diesen Untersuch aus medizinischen und verfahrenstechnischen Gründen beim eigenen Kinder- oder Hausarzt durchführen zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie sich auch bei unseren Schulärzten melden. Die Rechnung Ihrer Arztpraxis können Sie der Krankenkasse einschicken (der Selbstbehalt geht zu Ihren Lasten). Allfällige Kosten für den Untersuch durch den Schularzt/die Schulärztin gehen zu Lasten der Schule Bubikon.

In der schulärztlichen Gesundheitsvorsorge sind neben dem Sicherstellen des Impfwesens vor allem die Sinnesorgane, Grösse und Gewicht schulrelevante, gesundheitliche Faktoren, die es zu überprüfen gilt. Die schulärztliche Untersuchung ist somit weniger weitreichend als eine Untersuchung bei der Privatärztin/beim Privatarzt und ersetzt die von Ihnen geplante individualmedizinische Untersuchung bei der Privatärztin/beim Privatarzt nicht. Betrachten Sie die Schulärztin/den Schularzt als Dienstleistung zu Gunsten der Gesundheit Ihres Kindes im schulischen Umfeld.

Die betroffenen Eltern erhalten rechtzeitig ein Schreiben unserer Schulverwaltung.

Schulärzte unserer Gemeinde:

Frau und Herr Dres. med. Rebekka und Roger Russenberger
Zelgwiesstrasse 6
8608 Bubikon
Tel. 055 243 12 21

Herr Dr. med. Markus Meier
Ärztezentrum Wolfhausen
Landstrasse 29
8633 Wolfhausen
Tel. 055 243 24 24

Mehr Informationen zum schulärztlichen Dienst finden Sie in der Elterninformationsbroschüre unter

www.vsa.zh.ch/sad

Der Schülerrat "#Schülerparlament 2.0" gibt der Schülerschaft die Möglichkeit, ihre Anliegen, Ideen und Wünsche vorzubringen und die Schule aktiv mitzugestalten.
Das Schülerparlament hat Antragsrecht an die Schulkonferenz.
Aus jeder Klasse wird ein Kind bestimmt, welches während eines Jahres am Schülerrat teil nimmt und die Meinung der Klasse vertritt.
Das Schülerparlament organisiert jedes Schuljahr einen Anlass für alle Schüler/innen.

Diese fahrbaren Untersätze sind auf dem Schulweg erlaubt. Die Kinder sind damit allerdings ein Mehrfaches schneller als zu Fuss, zudem können Kinder Distanzen und Geschwindigkeiten nur schwer einschätzen. Beides erhöht die Unfallgefahr.

Skateboards, Kickboards: Wir empfehlen dringend, kleineren Kindern
(Unterstufe und jünger) keine fahrzeugähnlichen Geräte mit auf den Schulweg zu geben.

Fahrräder: Die Eltern entscheiden, wann ein Kind mit dem Fahrrad zur
Schule fahren soll. Dies ist unter anderem abhängig vom Verkehrsverhalten des Kindes und auch von der Länge des Schulweges. Schulpflichtige Kinder müssen die Strasse benützen.

Kickboard oder Fahrrad: Nur mit Helm!

Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern und Jugendlichen, die auf Grund erschwerter Lern- oder / und Verhaltensvoraussetzungen einen besonderen Förderbedarf aufweisen. Fachpersonen unterstützen diese Schülerinnen und Schüler individuell, um für sie ein möglichst grosses Mass an schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Eingliederung und selbstständiger Lebensgestaltung zu erlangen.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Ueberblick_Sonderpaedagogisches_Angebot.pdf - document, 79773)  Übersicht Sonderpädagogisches Angebot Schule Bubikon  (79.77 kB)

In allen Schulhäusern gilt: Die Kinder tragen während der Unterrichtstunden Hausschuhe. In den Turnhallen dürfen nur saubere Turnschuhe mit nicht markierenden Sohlen getragen werden (keine schwarzen oder roten Sohlen).

Die Schulanlage ist auch ausserhalb des Schulbetriebes ein von den Kindern geschätzter und geeigneter Spiel- und Aufenthaltsort. Wir freuen uns, wenn sie auch während der unterrichtsfreien Zeit belebt ist, bitten Sie jedoch mitzuhelfen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Die Spielplätze dürfen ausserhalb der Schulzeit und während den Schulferien an folgenden Zeiten benützt werden:

Montag bis Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 22.00 Uhr

Sonntag: 14.00 Uhr – 20.00 Uhr


  • Auf den Schulanlagen gilt ein generelles Hundeverbot.
  • An folgenden kirchlichen Feiertagen sind die Spielplätze gesperrt: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstage
  • Das Musikhören ist auf den öffentlichen Plätzen zu unterlassen.
  • Das Betreten des Rasens mit Stollenschuhen (Alu-Stollen, zwischen 4 und 16 mm) ist nicht gestattet.
  • Auf den öffentlichen Anlagen gilt ein generelles Fahrverbot.
  • Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
  • Den Anweisungen der Hauswarte oder anderer Aufsichtspersonen ist strikte Folge zu leisten.

>> Merkblatt Ruhezeiten auf den öffentlichen Anlagen in Bubikon und Wolfhausen



Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Kantonspolizei und umfasst den Kindergarten sowie die ganze Primarschulzeit.

Versicherung:
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerversicherung mehr.

Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.


Erfolgt ein Wegzug aus der Schulgemeinde Bubikon sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.


In der ersten Klasse werden keine Noten erteilt, dafür wird jeweils zu den Zeugnisterminen ein Elterngespräch durchgeführt. Ab der 2. Klasse stellen die Lehrpersonen zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr.

Bitte achten Sie auf eine gesunde Zwischenverpflegung. Ein gesunder Znüni spendet dem Körper Energie und unterstützt die Konzentrationsfähigkeit. Weissmehl und Zucker schaden den Zähnen und lassen den Blutzuckerspiegel nach kurzer Zeit wieder abfallen.


Schülerinnen und Schüler, welche auf Grund ihrer hohen Begabung und ihrer schulischen Möglichkeiten in ihrer Klasse dauernd oder oft unterfor- dert sind, können in begründeten Fällen eine Klasse überspringen. Dabei ist das Überspringen von unteren Klassen vorzuziehen. In der Primarschule kann in Ausnahmefällen mehrmals eine Klasse über- sprungen werden.