Schule Bubikon

Versicherungen

Versicherung:
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerversicherung mehr.

Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.