Das Betreuungsangebot (FeBa) ist ein schulergänzendes Angebot der Gemeinde Bubikon und steht allen Schulkindern der Schule Bubikon vom Kindergarten bis Ende der 6. Klasse während den Unterrichtswochen, Ferienverlängerungstage (unterrichtsfreie Tage; Montag nach den Herbstferien und Dienstag nach Pfingsten, gemäss Ferienkalender) und Weiterbildungstage (ausserhalb Ferienkalender) zur Verfügung. Zentrales Ziel dieses Angebots ist zum einen die Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit, zum anderen eine ganzheitliche Unterstützung der Kinder in ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklung.
Anmeldung, Kündigung oder Änderung des Betreuungsumfangs
Füllen Sie bitte das Formular FeBa-Betreuungsvereinbarung während dem aktuellen Schuljahr aus und senden es an die Abteilung Bildung.
Folgende Module stehen zur Auswahl:
Frühstück (07.00 - 08.00 Uhr)
Von 07.00 Uhr bis 07.30 Uhr besteht eine Auffangzeit. Um 07.30 Uhr wird gemeinsam gefrühstückt.Mittagsbetreuung (11.50 - 13.30 Uhr)
Frühnachmittagsbetreuung (13.30 - 15.00 Uhr)
Spätnachmittagsbetreuung (15.00 - 18.00 Uhr)
Standorte und Kontaktdetails
Die FeBa-Räumlichkeiten befinden sich auf dem Schulareal. Für den Weg zwischen Wohnort und Betreuungsort sind die Eltern verantwortlich. Der Weg zwischen dem Betreuungsort und der Schule liegt in der Verantwortung der Schule.
FeBa Bubikon, Schulhaus Dörfli, alte Schulstrasse 4
Tel. FeBa 055 253 36 18, Email:
feba.bubikon@schule-bubikon.chFeBa Wolfhausen, Schulhaus Geissberg, Schulstrasse 11
Tel. FeBa 055 253 35 55, Email:
feba.wolfhausen@schule-bubikon.chAusserhalb der Betreuungszeiten kann auf dem Telefonbeantworter eine Mitteilung hinterlassen werden.
FeBa Reglement
Das Reglement für das familienergänzende Betreuungsangebot (FeBa) richtet sich nach den Bestimmungen des Volksschulgesetz und seinen Verordnungen sowie dem Elternbeitragsreglement (
EBR) der Gemeinde Bubikon. Der Geltungsbereich ist im EBR geregelt. Zudem gilt das FeBa-Reglement für alle Eltern/Erziehungsberechtigten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz mit den betreuten Kindern in Bubikon haben.
Haftungsbefreiung bei Verabreichung von Medikamenten etc. durch das FeBa-Personal
Füllen Sie bitte das Formular aus und senden es an die Abteilung Bildung.
Gesuch um Reduktion des Elternbeitrages
Die Vollmacht dient zur Einsicht ins Steuerregister und für die Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Mit dem Kita-Rechner weiter unten können Sie unverbindlich den voraussichtlichen Elternbeitrag berechnen.
Kita Rechner
Mit dem Kita-Rechner berechnen Sie unverbindlich den voraussichtlichen Elternbeitrag.
Administration Schul- und familienergänzendes Betreuungsangebot
Gemeinde Bubikon
Abteilung Bildung
Fachbereich Schul- und familienergänzende Betreuung
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
Tel. 055 253 33 70
bildung@bubikon.ch