Schule Bubikon

IF/ISR

Integrative Förderung
Die IF ist ein sonderpädagogisches Angebot, das auf allen Schulstufen verpflichtend angeboten werden muss. Es unterstützt die Lehrpersonen in ihrer Berufsausübung, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eine den Unterricht in der Regelklasse ergänzende integrative Förderung erfordern.

Besondere pädagogische Bedürfnisse umfassen sowohl Schwierigkeiten als auch besondere Stärken und Begabungen.
(Quelle: www.VSA.zh.ch)

An der Sekundarschule Bubikon wird jede Klasse von einer Fachkraft in Integrativer Förderung (IF) unterstützt. Nach Möglichkeit nimmt diese Aufgabe eine Lehrperson mit einer Ausbildung in Heilpädagogik wahr.
Der Sekundarschule sind durch knappe Ressourcen im Bereich IF leider auch Grenzen bei der individuellen Förderung gesetzt. Die Ressourcen werden vom Volksschulamt festgelegt.
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert.
(Quelle: www.vsa.zh.ch

Die Sekundarschule Bubikon schult Kinder mit Sonderschulbedarf wenn immer möglich "in house". So können die betroffenen Kinder weiterhin mit ihren Freunden zur Schule gehen. Damit dies gelingt, wird das Kind von einem Heilpädagogen oder einer Heilpädagogin speziell unterstützt. Dies kann in partieller Einzelschulung oder aber auch im normalen Klassenunterricht stattfinden. Zentrum aller Massnahmen ist das betroffene Kind.