Die Nachfrage nach Betreuung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Gemeinde Bubikon ein grosses Anliegen. Sie möchte allen Kindern den Besuch einer schul- und familienergänzenden Betreuungsangeboten, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern, ermöglichen und damit die Chancengleichheit fördern.
An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der
Kibe-Verordnung (Kinderbetreuungsverordnung) zugestimmt und der Gemeinderat hat am 6. September 2023 das Elternbeitragsreglement (
EBR) verabschiedet. Die Finanzierung nach einheitlichen Kriterien - sowohl für die Kindertagesstätten als auch für die Tagesfamilien und das FeBa - ist darin geregelt.
Ab 1. Januar 2024 werden alle schul- und familienergänzende Betreuungsangebote der Gemeinde Bubikon wie Krippen, Horte, Tagesfamilienverein und FeBa einheitlich subventioniert.Folgende Betreuungseinrichtungen haben einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen:
Kinderkrippe Storchennest Bubikon
Kinderhort Bubikon
Tagesfamilien Züricher Oberland
Tagestruktur FeBa
Bedauerlicherweise hat die KitaPlus und KitaPlus Hort in Wolfhausen die Kooperationsvereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2024 gekündigt.
Wie gehe ich vor, wenn mein Kind die KitaPlus oder KitaPlus Hort in Wolfhausen besucht und Anspruch auf Subventionen haben?1. Die Betreuungseinrichtung stellt Ihnen monatlich die Vollkosten in Rechnung.
2. Sie bezahlen die Rechnung.
3. Sie stellen der Abteilung Bildung monatlich eine Kopie der Rechnung mit detaillierter Angabe über die Betreuungsleistung sowie einen Zahlungsnachweis zu.
4. Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden wir Ihnen den Subventionsbetrag monatlich rückwirkend zurückerstatten.
Subventionen
In der Gemeinde Bubikon wohnhafte Familien können einen allfälligen Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei der Abteilung Bildung, Fachbereich Schul- und familienergänzende Betreuung, geltend machen.
Die Vollmacht dient zur Einsicht ins Steuerregister und für die Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Mit dem Kita-Rechner weiter unten können Sie unverbindlich den voraussichtlichen Elternbeitrag berechnen.
Kita-Rechner
Mit dem Kita-Rechner können Sie unverbindlich den voraussichtlichen Elternbeitrag berechnen. Bitte beachten Sie, dass die effektive Berechnung durch die Abteilung Bildung erfolgt.
Weitere Auskünfte
Gemeinde Bubikon, Abteilung Bildung, Fachbereich Schul- und familienergänzende Betreuung
Tel. 055 253 33 70,
bildung@bubikon.ch