Die Elternmitwirkung besteht aus dem Elternrat Vorstand und den Elterndelegierten
Pro Klasse werden je zwei Elterndelegierte gewählt.
Sie sind in erster Linie für die Belange Ihrer Klasse zuständig. Sie nehmen Anliegen von Klasseneltern entgegen und leiten sie an die entsprechende Stelle weiter. Sie pflegen insbesondere den Kontakt zwischen Lehrperson und Eltern. Bei Themen, die die gesamte Schuleinheit betreffen, wenden sie sich an den Elternrat.
Der siebenköpfige Elternrat Vorstand wird von und aus den Elterndelegierten gewählt.
Er initiiert die Projekte und Veranstaltungen der Elternmitwirkung und informiert die Eltern, die Schulleitung und die Schulpflege darüber. Der Präsident des Elternrats vertritt den Elternrat nach aussen und ist die Kontaktperson für die Elternvertreter.
Am Elternrat, welche in der Regel zweimal pro Jahr stattfindet, wird der Elternrat Vorstand gewählt. Es werden Arbeitsgruppen gegründet und beraten, welche Ziele und Projekte verfolgt werden sollen. Auch werden die Neuwahlen für die Elternabende in den Klassen besprochen.